Grundlegende Charakterisierung von Abfällen gemäß Deponieverordnung (DVO 2008)
Gemäß § 12 der Deponieverordnung 2008 ist in einer grundlegenden Charakterisierung für jeden zu deponierenden Abfall die Zulässigkeit der Ablagerung des Abfalls zu ermitteln.
Die grundlegenden Charakterisierungen sind ab 01.01.2020 ausschließlich von hierfür einschlägig akkreditierten Inspektionsstellen durchzuführen. In der Deponieverordnung 2008 werden unterschiedliche Tätigkeiten beschreiben, die als Inspektionsverfahren abgebildet werden. Diese Verfahren können einzeln wie folgt akkreditiert werden:
Inspektionsverfahren/Inspektionsmethoden
Die Inspektionstätigkeiten nach DVO 2008 werden in folgenden Inspektionsverfahren unterteilt:
- Inspektionen gemäß § 12, grundlegende Charakterisierung
- Inspektionen gemäß § 13, Abs.1, Z1-Z8, grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung
- Inspektionen gemäß § 14, grundlegende Charakterisierung von verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen
- Inspektionen gemäß § 15, Übereinstimmungsbeurteilungen
- Inspektionen gemäß § 19, Identitätskontrollen
Akkreditierngsumfang der Inspektionsstelle METLAB gem. Deponieverordnung
METLAB GmbH ist für folgende Inspektionsverfahren akkreditiert
- Inspektionen gemäß § 12, grundlegende Charakterisierung
- Inspektionen gemäß § 13, Abs.1, Z2 und Z4, grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung
- Inspektionen gemäß § 14, grundlegende Charakterisierung von verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen
- Inspektionen gemäß § 15, Übereinstimmungsbeurteilungen
Der vollständige Akkreditierungsumfang von METLAB ist unter:
BMDW/Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle METLAB angeführt.